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Wir das Team der AssetConsulting Leipzig GbR sind ein professioneller Ansprechpartner im Bereich Finanz- & Versicherungsmakler für private und institutionelle Kunden.
Wir verstehen uns als Partner, der Ihnen keine Standardlösungen, sondern maßgeschneiderte Konzepte anbietet, die auf Sie und Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind. Ihre finanzielle Sicherheit ist unser Credo.
Investieren Sie dort, wo es Banken, Versicherungen und Pensionskassen auch tun.
Als Makler haben wir unsere Sachkunde nachgewiesen, unseren guten Leumund und unsere Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt, haben das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung belegt und deshalb von der zuständigen Aufsichtsbehörde die Erlaubnis nach § 34d erhalten.
Makler vermitteln Verträge zwischen Gesellschaften und Ihnen als Mandant. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Makler sind nicht vertraglich an eine Gesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderische Sachwalter der Interessen des Mandanten auf dessen Seite.
Die Unterscheidung zwischen Vertretern einer Gesellschaft d. h. gebundenem Vermittler - sei es als Vermittlungs- oder Abschlussagent - einerseits und dem Makler andererseits ist von ganz entscheidender Bedeutung, wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Mandanten oder der Vertragsgesellschaft geht:
Auf wessen Seite wir stehen
Wir Makler stehen spätestens seit dem ‚Sachwalterurteil’ des BGH aus dem Jahr 1985 fest auf Seite unserer Mandanten: den Vertragsnehmern.
Tätigkeitsbeschreibung
Als Makler sind wir nach geltendem Recht in erster Linie Vermittler: Wir analysieren das Risiko unserer Mandanten, wir sondieren den Markt nach geeigneten Anbietern und Tarifen, wir kommen zu einer begründeten Empfehlung, dokumentieren das Ganze, besorgen (sofern möglich) den gewünschten Vertrag unserer Mandanten und überprüfen das Vermittlungsergebnis. Damit haben wir unsere Arbeit im Wesentlichen erledigt – und den Anspruch auf unseren Maklerlohn begründet.
Der Vertreter einer Gesellschaft ist Geschäftsbesorger dieser Gesellschaft und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite dieser Gesellschaft. Der Makler ist Beauftragter des Mandanten (Kunden) und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite.
Der Beruf als Makler ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit; nur wer die Anforderungen erfüllt und u.a. eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen kann, wird bei der IHK registriert.
Von den circa 178.000 registrierten hauptberuflichen Finanzberatern in Deutschland haben nur rund 18.000 den Maklerstatus.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Ziele.
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